Adoptionsverfahren


Bei der Leihmutterschaft in der Ukraine werden zwar die Wunscheltern in die Geburtsukrunde eigetragen. In unserem all also Petra und Sascha, diese Urkunde wird aber in Deutschland so nicht anerkannt. In Deutschland ist die Leihmutter die leibliche Mutter. Aus diesem Grund tritt die Leihmutter, wie im Vertrag festgehalten, nach einigen Wochen ihr Sorgerecht an dem Kinder, den Kindern, ab. In der deutschen Geburtsurkunde steht dann aber trotzdem noch die Leihmutter als Mutter. Aus diesem Grund muss ein Adoptionsverfahren eingeleitet werden. Bei uns läuft die Adoption zurzeit noch. Der Richter hat auch 1 Jahr Wartezeit angeordnet, bevor wir überhaupt den Antrag stellen konnten.


In dieser Wartezeit haben wir die deutsche Geburtsurkunde beantragt.

Am 13.07.2017 kam Emmys nachträgliche deutschen Geburtsurkunden vom Gemeindeamt. Es hatte fast ein Jahr gedauert > die ukraininische Geburtsurkunde wird in Deutschland nicht anerkannt.


Anschließend haben wir dann eine Notarin beauftragt, das Adoptionsverfahren in die Wege zuleiten. Am 20.04.2018 war es dann soweit, die Urkunde zum Adoptionsantrag in unseren Händen. Leider hat es wieder etwas gedauert. Aber jetzt sind die Unterlagen vor Gericht.

Kostenfaktor ca. 100,00€


Im Rahmen des Adoptionsverfahrens kam jetzt ein Schreiben am 17.07.2018 vom Landkreis Celle, wo die Gutachterin des Adoptionsverfahrens einen Vaterschaftstest/ ein Abstammungsgutachten verlangt. Am kommenden Montag den 30.07.2018 wird der Test bei Emmy und Sascha durchgeführt.


Nach knapp 4 Jahren ist es endlich geschafft..... Die Stiefkindadoption ist durch!!! Nachdem wir ein bisschen Zeit vertrödelt hatten und einem Adoptionspflegejahr ist der ersehnte Antrag endlich durch. Es war schon einiger Aufwand, Papierkram und auch nicht so schöne Formulierungen von der einen oder anderen Institution, aber jetzt ist alles egal.....